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Informationen zum Schnuppertag zum Sporteignungstest
1. Allgemein
Der Schnuppertag zum Sporteignungstest ist ein kostenloses Informationsangebot der Fachschaft Sport der BUW und richtet sich an interessierte Schüler*innen der Oberstufe und Abiturient*innen. In diesem Jahr (28.02.26; 10 - 14 Uhr) werden in der Unihalle verschiedene Praxisangebote zu den Disziplinen des Sporteignungstests sowie ein Infostand zur Bewerbung für den Sporteignungstest und zum Sportstudium angeboten.
2. Freiwilligkeit
Die Teilnahme am Schnuppertag zum Sporteignungstest ist freiwillig. Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Teilnahme am Schnuppertag zum Sporteignungstest beenden, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen.
3. Informationen gemäß EU-DSGVO
Verantwortliche Stelle Bergische Universität Wuppertal Körperschaft öffentlichen Rechtsvertreten durch die Rektorin
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Deutschland
Verantwortliche Ansprechpartnerin für die Veranstaltung:
Dr. Anja Steinbacher und Dr. Anette Böttcher
Institut für Sportwissenschaft
AB Sportdidaktik / ITPS
Gaußstr. 20
42119 Wuppertal
Mail: asteinba@uni-wuppertal.de / boettcher@uni-wuppertal.de;
Tel: 0202/439 – 2270 / 3819
3.1 Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten:
Die personenbezogenen Daten dienen ausschließich der Informationsweitergabe vor der Veranstaltung.
3.2 Art der erhobenen Daten
Im Rahmen des Schnuppertags zum Sporteignungstest werden folgende personenbezogene Daten erhoben
• Name, Geschlecht, Geburtsdatum, E-Mail,
• Einverständniserklärung für Minderjährige
3.3 Ort und Dauer der Datenspeicherung
Nach Abschluss der Veranstaltung werden die Daten (im April 2026) gelöscht.
3.4 Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung:
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs.1 lit. a EU-DSGVO (Einwilligungserklärung)
3.5 Rechte und Beschwerdemöglichkeiten
Sie haben gemäß EU-DSGVO folgende Rechte hinsichtlich der gespeicherten personenbezogenen Daten.
• Recht auf Auskunft gemäß Art. 15
• Recht auf Berichtigung oder Löschung gemäß Art. 16, 17, 19
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 und 19
• Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20
• Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW)
Die Rechtmäßigkeit der erfolgten Datenverarbeitung bis zur Wahrnehmung der oben aufgeführten Rechte bleibt unberührt.
Zur Wahrnehmung ihrer Rechte reicht die Information per Email an verantwortliche Stelle.